Unterrichtsbedingungen

Die Unterrichtsbedingungen

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Transparenz garantiert gute Zusammenarbeit

Der Unterricht an der Musikakademie Bad Abbach soll allen Schülerinnen und Schülern Freude an der Musik vermitteln. Für den Lernerfolg unverzichtbar ist ein geregelter Ablauf des Schulbetriebes. Um diesen sicherzustellen, gelten für alle Schülerinnen und Schüler die hier dargelegten Unterrichtsbedingungen und Richtlinien für den Besuch der

 

Musikakademie Bad Abbach

Goldtalstraße 9a, 93077 Bad Abbach


Verwaltung:

Viktor Dukart, Thomas-Mann-Str. 11, 93077 Bad Abbach

Telefon: 09405 95 45 33

info@maba.bayern

Allgemeines

Die Musikakademie hat die grundlegende Aufgabe, musikalische Fähigkeiten zu wecken und zu fördern. Die Musikakademie pflegt Musizierformen auf allen Gebieten der Musik. Sie schaff t auch die Grundlage für eine spätere musikalische Berufsausbildung.

 

Unterrichtsangebot

Die Musikakademie gliedert sich in folgende Bereiche:

  1. Musikalische Früherziehung
  2. Musikalische Grundausbildung
  3. Instrumentalunterricht
  4. Ensemblefächer (Musizieren in der Gemeinschaft)

 

Schuljahr: Anmeldung, Abmeldung

Das Schuljahr an der Musikakademie beginnt jeweils am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres. Die Ferienordnung ist identisch mit der des Bundeslandes Bayern.


Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten bekommen ein Anmeldeformular und die Unterrichtsbedingungen bei Anmeldung ausgehändigt. Mit Unterzeichnung der Anmeldung werden die Unterrichtsbedingungen vom Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten anerkannt.


Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, erfolgt keine fristgerechte Kündigung. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist halbjährlich zum 28. Februar und 31. August an unser Büro zu richten.

 

Entgelt

Der Jahresbeitrag für den Musikunterricht wird auf zwölf gleiche Monatsraten verteilt. Ferienzeiten und Feiertage sind dabei bereits berücksichtigt. Das Entgelt ist im Verlauf eines Schuljahres zwölfmal zu entrichten und somit unabhängig von Ferienzeiten und Feiertagen.


Das Unterrichtsentgelt ist jeweils zum 28. eines jeden Monats oder dem ersten darauffolgenden Bankarbeitstag im Voraus zu entrichten.

Um für Sie und uns den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, bitten wir Sie um Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Das notwendige Formular wird Ihnen bei Anmeldung ausgehändigt. Bitte geben Sie diese unterschrieben an uns zurück.


Sollte sich Ihre Kontoverbindung ändern, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. So lassen sich unnötige Fehlbuchungen vermeiden. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift legen wir diese zuzüglich der entstandenen Bankgebühren und einer Bearbeitungspauschale von 5 Euro erneut vor.

Für den Musikunterricht ist ein dem jeweiligen Angebot entsprechendes Entgelt zu entrichten. Dieses beträgt:


Musikalische Früherziehung:

Gruppenunterricht, 45 Minuten – 25,00 Euro je Schüler und Monat

 

Musikalische Grundausbildung:

Gruppenunterricht, 45 Minuten – 25,00 Euro je Schüler und Monat

 

Blockflöte:

  • Gruppenunterricht mit 2 Schülern, 30 Minuten – 37 Euro je Schüler und Monat
  • Gruppenunterricht mit 3 Schülern, 45 Minuten – 37 Euro je Schüler und Monat

 

Einzelunterricht, 30 Minuten

– 71,00 Euro je Schüler und Monat

 

Einzelunterricht, 45 Minuten

– 96,00 Euro je Schüler und Monat

 

Gruppenunterricht mit 2 Schülern, 30 Minuten

– 40,00 Euro je Schüler und Monat

 

Gruppenunterricht mit 2 Schülern, 45 Minuten

– 60,00 Euro je Schüler und Monat


Gruppenunterricht mit 3 Schülern, 45 Minuten

– 40,00 Euro je Schüler und Monat

 

Darüber hinaus werden für Schülerinnen und Schüler der Musikakademie Bad Abbach Instrumentalensembles angeboten. Die Teilnahme daran ist kostenlos.

 

Familienermäßigung

Lassen sich zwei oder mehr Familienmitglieder an der Musikakademie Bad Abbach unterrichten, kann eine zehnprozentige Ermäßigung für das zweite Familienmitglied bzw. alle weiteren Familienmitglieder gewährt.

 

Sozialermäßigung

Sollten Sie aus fi nanziellen Gründen das Unterrichtsentgelt für Ihr Kind nicht aufbringen können, so sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie in Bezug auf Bildungsgutscheine. Auch kann nach Einzelfallprüfung eine Sozialermäßigung gewährt werden. Selbstverständlich wird Ihre Anfrage vertraulich behandelt, unabhängig davon ob Sie tatsächlich Musikunterricht nehmen.

 

Unterrichtsausfall

Für Unterrichtsstunden, die der Schüler aus eigenem Verschulden versäumt und für Unterrichtsstunden, die am Tag eines Konzertes ausfallen, besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Erstattung.

Unterrichtsstunden, die aufgrund von Erkrankung oder Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, werden nachgeholt.

Die Unterrichtsbedingungen und Richtlinen für den Besuch der Musikakademie Bad Abbach haben wir für Sie in der aktuellen Fassung auch zum Download bereitgestellt. Änderungen werden gggf. mittels Aushang in der Musikakademie bekannt gegeben.

Die aktuellen Unterrichtsbedingungen hier für Sie zum Download:

Unterrichtsbedingungen, Stand: 08/22

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